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3 Förderprogramme für Digitalisierung

23. September 2020
Kategorien
  • Business
  • Förderungen
  • Politik
Tags
  • Bundesregierung
  • Digital Jetzt
  • Förderprogramme
  • Förderung
  • go-digital
  • go-Inno
Titelbild Förderprogramme

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie und den starken Auswirkungen auf das berufliche Leben, steht das Thema Förderprogramme für Digitalisierung mittlerweile für viele Unternehmen ganz oben auf der To-Do Liste.

Es hat sich endlich gezeigt, vor allem in den vergangenen Monaten, dass Digitalisierung für etliche Unternehmen unverzichtbar wird oder schon ist, um am Markt bestehen zu können. Auch das Mithalten mit bereits digitalisierten Mitbewerbern wird deutlich erschwert.

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Bundesregierung hilft bei Förderung der Digitalisierung

Der digitale Wandel ändert unsere Art zu arbeiten sehr rasant und entscheidend. Auch die Bunderegierung hat diesen Fakt festgestellt.

In den letzten Jahren wurden vermehrt digitalpolitische Grundsteine gelegt. Ein Programm wurde mit der digitalen Agenda 2014-2017 von der Bundesregierung umgesetzt und erste Aussichten zur Ausarbeitung des digitalen Wandels wurden gegeben. Dabei geht es im Kern um die fünf Handlungsansätze Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Digitale Kompetenz, Gesellschaft im digitalen Wandel und um den Modernen Staat.

Die digitalen Vorhaben sollen noch wirksamer für den Einzelnen (BürgerInnen, Unternehmen und Verbände) werden als bisher.

Um Firmen, vor allem KMU bei ihren Digitalvorhaben gezielt zu unterstützen, gibt es nun verschiedene Möglichkeiten für die Förderung der Digitalisierung. Um zu entscheiden, welches Förderprogramm zu welcher Firma passt, ist es notwendig, sich einen breiten Überblick verschaffen.

An dieser Stelle stellen wir drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung vor und betrachten ihre Vor- sowie eventuelle Nachteile.

go-Inno

go-Inno ist ein Konzept, bei dem externe Management- und Beratungsleistungen zur Umsetzung von Produktinnovationen und technischen Verfahrensinnovationen gefördert und unterstützt werden. Dies darf nur von zulässigen Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Um antragsberechtigt für dieses Förderprogramm zu sein, muss der Firmenstandort in Deutschland liegen. Es dürfen nicht mehr als 100 MitarbeiterInnen beschäftigt werden und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme darf 20 Mio. Euro nicht überschreiten. Begrenzt ist diese Hilfe im Allgemeinen nicht auf bestimmte Produkte oder Wirtschaftszweige. Die Branchen der Landwirtschaft und Fischerei können bei diesem Programm allerdings nicht gefördert werden.

go-digital

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Die oben genannten Voraussetzungen müssen auch für das go-digital Förderprogramm erfüllt werden. Rechtlich selbständige KMU des Handwerks oder der gewerblichen Wirtschaft können durch die Unterstützung von Beratungsleistungen Vorteile erlangen.

Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich MitarbeiterInnenzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

Bei den Beratungen und Leistungen müssen den Modulen entsprechen. Die Leistung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Prüfung des Leistungsvermögens und die Ausarbeitung eines skizzenhaften Konzepts zur Durchführung
  2. Darlegung und Ausführung des Konzepts

Digital Jetzt

„Digital Jetzt“ kann von KMU aus allen Branchen angemeldet werden, bei denen zwischen 3 und 499 MitarbeiterInnen angestellt sind. Bereits vor Beginn des Projektes muss der Antrag eingereicht werden. Es ist möglich, das Programm in zwei Modulen zu beantragen. Man kann es als Investition in digitale Technologien beantragen, also dabei speziell Hard- und Software für die interne und externe Verknüpfung des Unternehmens in den Vordergrund stellen. Investitionen in digitale Technologien werden besonders unterstützt und damit auch die verbundenen Abläufe im gesamten Unternehmen.

Diese Aufwendungen müssen von dem Antragsteller genauestens angegeben werden und dabei vor allem die Hard- und Software.

Mit dem zweiten Modul wird in die Fortbildung der MitarbeiterInnen investiert. Die Investitionen, die die Fähigkeit von Mitarbeitern des Unternehmens entscheidend verbessern – speziell bei der Ausarbeitung und Ausführung einer digitalen Strategie – werden gefördert. Dies können zum Beispiel Weiterbildungen sein. Wichtig zu erwähnen ist, dass Unternehmen Förderung in einem oder beiden Modulen beantragen können.

Da für Firmen mit bis zu 50 (Vollzeit-)Beschäftigten die höchsten Quoten eingeplant worden sind, kann man hier sagen: Je weniger MitarbeiterInnen, desto höher ist am Ende die Förderquote.

Höhere Anteile für Anträge sind festgesetzt, die bis zum 30.06.2021 beim Bundesministerium eintreffen. Dies soll die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie begrenzen. Ein schnelles Einreichen des Antrags für das Förderprogramm Digital Jetzt kann sich hier also auszahlen.

Die Anzahl der seit Anfang September 2020 eingegangenen Anträge war enorm, sodass man sich dazu entschieden hat, die Einreichung von Anträgen und auch die Registrierung auszusetzen. Aktuell können neue Anträge erst zum nächsten 1. eines Monats abgesendet werden und die Registrierungen sind sogar erst zum 15. des nächsten Monats wieder möglich. Augenscheinlich macht man das, um bereits registrierten Unternehmen, die bisher keinen Antrag absenden konnten, nun bevorzugt die Chance dazu zu geben. Es ist davon auszugehen, dass sich dieses Vorgehen so fortsetzt und schnell nach der nächsten Freigabe auch die nächste Sperre folgt.

Förderprogramm mit Nachteilen?

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Viele KMU stellen sich die Frage, ob es möglich ist, auch mehrere Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Rechtlich ist dies durchaus möglich. Allerdings kann sich die Umsetzung etwas schwierig gestalten. Digital Jetzt ist eher für die Anschaffung neuer Hard- oder Software gedacht und beinhaltet keine Beratung. go-digital wäre da die logische Komponente, da hier die Beratung abgedeckt wird. Dieses Förderprogramm wiederum verlangt auch nach einer Umsetzung des Digitalvorhabens. Dies hat häufig zu Folge, dass die Beratung selbst nur in kleinem Umfang durchgeführt werden kann.

Es können also auch für die Beratungsunternehmen Schwierigkeiten auftreten. So erfahren zwar immer mehr potenzielle Kunden über ihre Möglichkeiten bei Förderprogrammen, jedoch ist der langwierige Beantragungsprozess ein Problem. Aktuell beträgt die Dauer ungefähr 12 Wochen, was natürlich sehr lang ist, vor allem wenn man so schnell wie möglich mit seinem Digitalvorhaben starten möchte. Am Ende folgt im schlimmsten Fall die Absage des Kunden. Dadurch kommt es vermehrt dazu, dass Beratungsunternehmen Kunden für die Beratung und Umsetzung der Förderprogramme verlieren. Hierbei handelt es sich teilweise um Projekte, die ohne den mit dem Antrag verbundenen Ärger hätten umgesetzt werden können.

Leider folgt teilweise auch auf einen ordnungsgemäß abgegebenen Antrag eine Ablehnung. Das ist für Betroffene häufig schwer nach zu vollziehen, denn sie gehen davon aus, alle Bedingungen zu erfüllen. Auch hier ist der Austausch mit einem Profi zu empfehlen, um heraus zu finden, ob nicht vielleicht doch noch eine Möglichkeit zur Realisierung eines Förderprogramms besteht oder sich eine passende Alternative finden lässt.


Du hast beim Lesen festgestellt, dass es auch in deinem Unternehmen Probleme/Fragestellungen zum Thema Förderprogramme gibt? Gern unterstützen wir dich beim Klären von offenen Fragen oder der Begleitung bereits geplanten Projekten.

Wir sind für die Arbeit mit dem go digital Programm zertifiziert. Kontaktiere uns gerne, um weitere Informationen zu erhalten oder ein unverbindliches Gespräch über dieses Thema zu führen.

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